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Arzt vs. Heilpraktiker! Einschätzung von Beauty-Doc Prof. Dr. Peter

Arzt vs. Heilpraktiker! Einschätzung von Beauty-Doc Prof. Dr. Peter

von Prof. Dr. Fank-Werner Peter, Chef der Klinik am Wittenbergplatz

Arzt vs Heilpratiker Beautyblogpost von Beauty-Doc Prof. Dr. Peter

Der Markt für Gesichts-Verjüngung und Faltenunterspritzungen ist groß. Doch bevor die Spritze angesetzt wird, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Unterspritzungen sind zwar minimal-invasive Eingriffe, doch durch eine falsche Beratung oder Herangehensweise können grobe Fehler passieren, die erhebliche gesundheitliche Schädigungen zur Folge haben können. Nicht nur deshalb ist bei uns in Deutschland per Gesetz festgelegt, wer Injektionen setzen darf und mit welchem Inhaltsstoff.

Die Antwort ist klar: approbierte Ärzte und Heilpraktiker. Zahnärzte, medizinisches Personal oder Kosmetiker dürfen keine Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin durchführen. Doch ganz so einfach ist es dann noch nicht, denn auch für Heilpraktiker gibt es Ausnahmen. 

Der Grund für die gesetzlich geregelte Ausnahme ist vor allem das fehlende Fachwissen über die im Gesicht verlaufenden Blutgefäße, Nervenbahnen oder Muskeln direkt unter der Haut. Wird Hyaluronsäure aus Versehen in einen Nerv oder Blutgefäße injiziert, kann das gravierende Auswirkungen haben. 

Eine Faltenunterspritzung – egal mit welchem Inhaltsstoff – birgt ein Risiko und kann dauerhafte Schäden verursachen. Mediziner benötigen mehrere Jahre, um fundierte Kenntnis über die genauen Positionen von Muskeln, Blutgefäßen und Nerven zu erlangen. Bei Heilpraktikern hingegen ist nicht genau zu sagen, wie gut sie mit der Gesichtsanatomie vertraut sind. Dennoch werben sie damit, ihren Kundinnen und Kunden ein junges und frisches Aussehen zu zaubern. Was Sie vor einer Behandlung unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier. 

Arzt vs. Heilpraktiker vs. Kosmetikerin: Wer darf die Faltenunterspritzung durchführen?

Gesetzlich gibt es strenge Vorgaben, welche Berufsgruppen welche Art der Faltenunterspritzung durchführen dürfen. Plastische Chirurgen können beispielsweise problemlos jede Art der Unterspritzung vornehmen. 

Ganz anders hingegen Heilpraktiker: Da es sich bei Botulinumtoxin um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, darf diese Berufsgruppe keine Unterspritzung mit Botulinumtoxin vornehmen. Filler hingegen – wie etwa Hyaluronsäure – dürfen auch Heilpraktiker injizieren. 

Die Faltenunterspritzung mit Botulinumtoxin, Hyaluron oder vergleichbaren Substanzen durch die Kosmetikerin oder den Kosmetiker ist gesetzlich strikt verboten. Dennoch werden immer wieder Falten-Behandlungen oder Lippenunterspritzungen im Rahmen von Partys angeboten. Auf derartige Angebote sollten Sie sich auf keinen Fall einlassen, denn nicht nur Techniken und das Berücksichtigen der individuellen Anatomie sind bei der Faltenbehandlung wichtig, auch die anschließende fachgerechte Versorgung muss gegeben sein. Wenn es zu Nebenwirkungen kommen sollte, ist eine schnelle Diagnose und umgehende Behandlung unerlässlich. 

Was ist der Unterschied zwischen Botulinumtoxin und Fillern?

Botulinumtoxin legt bestimmte Nerven lahm und führt so dazu, dass individuelle Gesichtsmuskeln entspannt werden, indem der dafür notwendige Botenstoff blockiert wird. Als Folge der Muskelentspannung glätten sich Fältchen und die Mimik verändert sich. Botox wird neben dem ästhetischen Bereich auch in medizinischen Fällen angewendet und wird u. a. gegen Migräne injiziert. 

Neben der Faltenunterspritzung mit Botulinum gibt es zahlreiche Filler – beispielsweise Hyaluronsäure oder Eigenfett – die auch in der Lage sind, Falten auszugleichen. Doch um eine überzeugende und umfassende jugendliche Anmutung des Gesichts zu erzielen, kommt es auf die Mischung beider Verfahren an.

Botulinumtoxin wird oft im Stirnbereich und um die Augen eingesetzt, Filler hingegen in der unteren Gesichtshälfte. Beide Verfahren kombiniert sorgen für das frische Aussehen, dass sich viele Patientinnen und Patienten wünschen. Und diese Kombination gibt es eben nur beim Arzt.

Fazit: Nur ein Arzt kann ein ideales Ergebnis aus Hyaluron und Botulinumtoxin erzielen

Faltenunterspritzungen zur Erhaltung der eigenen Schönheit oder des jugendlichen Aussehens erreichen eine immer größere Akzeptanz. Das ist auch der Grund, weshalb dieser Boom der vermeintlich „einfachen Behandlung“ auch einen hohen Anreiz für Berufsgruppen bietet, die diese Art der Unterspritzungen gesetzlich gar nicht durchführen dürfen. 

Das Unterspritzen mit Botulinumtoxin oder Hyaluronsäure erfordert fundierte medizinische Fachkenntnisse. Schon geringste Ungenauigkeiten bei der Injektion können zu Asymmetrien oder Gesichtslähmungen führen. Bei der Unterspritzung mit Hyaluronsäure sind ebenfalls erhebliche Folgeschäden zu erwarten, wenn die Behandlung unsachgemäß ausgeführt wird. 

Daher ist es uns in der Klinik am Wittenbergplatz sehr wichtig, unsere Patientinnen und Patienten darüber aufzuklären, dass eine einwandfreie Beratung und Behandlung nur bei plastischen Chirurgen erfolgt:

„Leider sehe ich oft Patientinnen und Patienten, die sich bei einem Heilpraktiker behandeln lassen und nicht zufrieden mit dem Ergebnis sind. Missglückte Behandlungen mit Hyaluronsäure, die unsachgemäß ausgeführt wurden, korrigieren wir natürlich.

Eine umfassende Verjüngung kann aber nur durch eine Kombination von Hyaluron und Botulinumtoxin erreicht werden“

Wir klären Sie in einem Beratungsgespräch über alle Möglichkeiten der Injektion für Ihre individuelle Anatomie ausführlich auf und führen die Behandlung sorgfältig und auf Basis langjähriger Erfahrung durch, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. 

Wenn Sie Fragen haben, dann melden Sie sich bei Prof. Dr. Frank-Werner Peter und seinem erfahrenen Team der Klinik am Wittenbergplatz!